Die Begründung für die NOVA Vorschreibung war, dass im Zeitraum zwischen dem 24. 8. 2022 und dem 5. 3. 2024 5.608 km gefahren wurden. Die Daten stammen wohl aus der Pickerlüberprüfung, weil da werden die gefahrenen Kilometer zwischen jeder Überprüfung dokumentiert.
Gegen die NOVA Vorschreibung wurde Beschwerde eingelegt und das Bundesfinanzgericht hat die Vorschreibung aufgehoben. Gegen die Aufhebung hat dann die Finanzverwaltung eine Revision eingebracht und der Verwaltungsgerichtshof hat die Entscheidung des Bundesfinanzgerichtes aufgehoben, weil dieser nicht in das notwendige Fahrtenbuch Einsicht genommen hat, sondern nur den Kilometerstand und die “allgemeine Lebenserfahrung” für die Entscheidung herangezogen hat.
Jetzt entscheidet das Bundesfinanzgericht nochmals, der Ausgang des Verfahrens ist ungewiss.
Dass die Finanzverwaltung einen solchen Aufwand für die Vorschreibung der NOVA für ein historisches Fahrzeug betreibt, sollte uns bedenklich stimmen.